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   LSG Bayern, 12.06.2002 - L 13 RA 95/01   

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https://dejure.org/2002,19294
LSG Bayern, 12.06.2002 - L 13 RA 95/01 (https://dejure.org/2002,19294)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.06.2002 - L 13 RA 95/01 (https://dejure.org/2002,19294)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - L 13 RA 95/01 (https://dejure.org/2002,19294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens; Berücksichtigung des Ehemannes als Unterhaltsberechtigten; Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht; Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers; Abtretungsgläubiger einer Sozialleistung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2002 - L 13 RA 95/01
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 27.11.1991 (4 RA 80/90, in: SozR 3-1200 § 53 SGB I Nr. 2) für Fälle des § 850c Abs. 4 ZPO den Gleichlauf von Pfändung und Abtretung in der Weise bestätigt, dass für die Berücksichtigung eines dem Grunde nach unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Entscheidung nicht vom Drittschuldner, sondern vom Vollstreckungsgericht und für Abtretungen (hier nach § 53 Abs. 3 SGB I) vom Sozialgericht zu fordern sei.
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 13 B 130/01

    Antrag auf einstweilige Anordnung auf Nichtauszahlung des monatlich zusätzlich

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2002 - L 13 RA 95/01
    Beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren die Prozessakten beider Rechtszüge, die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die erledigten Akten des SG München (S 16 RA 1417/00 ER) und des Bayer. Landessozialgerichts (L 13 B 130/01 RA ER), betreffend das Begehren der Klägerin im einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss des LSG vom 07.06.2001, der die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des SG vom 29.03.2001 zurückweist).
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